Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, speichern wir Informationen in sogenannten Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Informationen über den Einsatz von Cookies auf dieser Webseite erhalten Sie in unserer Datenschutzbestimmung.
OK

Service

Für Ihren ersten Termin in unserer Praxis, stellen wir Ihnen gerne noch ein paar Hinweise zur Verfügung:

Ihr erster Termin bei uns

Insbesondere, wenn Sie über ein Rezept einer gesetzlichen Versicherung verfügen, ist es wichtig möglichst zeitnah im Anschluss an die Ausstellung des Rezeptes Ihre Behandlung zu beginnen. Für die erste Terminvereinbarung sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie folgende Informationen griffbereit halten:

  • Ihre Beschwerden / Ihr Behandlungswunsch
  • Die Diagnose laut Verordnung / Rezept falls vorhanden
  • Die verschriebenen Behandlungen ( beispielsweise 6xKG, 6xWT)
  • Das Ausstellungsdatum der Verordnung / Rezepte und falls eingetragen der Behandlungsbeginn
  • Ihr persönlicher Terminwunsch
  • Eine Rückrufnummer unter Angabe der Zeiten Ihrer Erreichbarkeit

Terminabsagen

Man kann nicht immer alles planen und deshalb sind auch Terminabsagen jederzeit möglich. Ich Bitte Sie jedoch Termine die Sie nicht wahrnehmen können umgehende zu melden. Die Praxistermine sind sehr vielfältig aufeinander abgestimmt. Bei einer kurzfristigen Absage die nicht 24 Stunden im Voraus gemeldet wird muss in der Regel eine Ausfallgebühr berechnet werden.

Geschenkgutscheine

Sie möchten Sich oder anderen eine Freude bereiten. Für Sie selbst und natürlich Verwandten, Freunde oder Bekannten erhalten Sie eine ganze Reihe an hübschen Behandlungsgutscheinen. Unabhängig, ob es eine festgelegte Anzahl von Behandlungen oder ein Wertgutschein sein soll, in der Praxis erhalten Sie einen passenden Geschenkgutschein.

Eigenbeteiligung

Bei fast allen gesetzlichen Krankenkassen wird für die Behandlung eine Zuzahlung erhoben. Diese setzt sich aktuell aus der Rezeptgebühr in Höhe von 10,00 € zusammen sowie einem prozentualen Anteil von 10 Prozent des Rezeptwertes. Wir sind Ihnen dankbar dafür, wenn Sie diesen Betrag, den wir an den Kostenträger abführen müssen, bei Ihrer ersten Behandlung begleichen. Welche Voraussetzungen Sie für eine Zuzahlungsbefreiung erfüllen müssen erfahren Sie bei Ihrer Krankenversicherung. Falls Sie bereits zuzahlungsbefreit sind, legen Sie bitte den entsprechenden Nachweis bei Behandlungsbeginn vor.